Aufbau der Sachkunde
Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: dem Modul Grundlagen, dem Modul Technologien und sieben verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, beinhalten.
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Aufbau der Sachkundenachweise
Es gibt dabei je nach Vor- und Ausbildung (siehe Skizze oben) zwei Wege, einen Sachkundenachweis zu erlangen:
Weg 1 ist an alle Personen gerichtet, welche keine der Voraussetzungen für Weg 2 erfüllen. Hier muss als erstes das Modul Grundlagen absolviert und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Danach kann man das Modul Technologien und nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls das reguläre Modul behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolvieren. Mit bestandener Prüfung des regulären Moduls BFK wird der Sachkundenachweis erworben.
Weg 2 richtet sich an Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie an Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM. Diese müssen das Modul Grundlagen nicht unbedingt besuchen und starten direkt mit dem Modul Technologien. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls muss ein erweitertes Modul BKF absolviert werden, welches aus dem regulären Modul BKF und einem verkürzten Modul Grundlagen zusammengesetzt ist. Mit bestandener Prüfung des erweiterten Moduls BKF wird der Sachkundenachweis erworben.
Die Ausbildungsdauer bewegt sich je nach Ausbildungsweg und Sachkundenachweis ungefähr zwischen zwei und elf Tagen.
1.1 Modul Grundlagen
Das Modul Grundlagen vermittelt die für die Behandlungen gemäß V-NISSG wichtigsten Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen: Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäß-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefäßen, Nägeln und Gewebe.
1.2 Modul Technologien
Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäß V-NISSG zugrunde liegen. Das Modul Technologien beinhaltet zwei Teile: Teil 1 Optische Strahlung (Laser und IPL), welcher von allen besucht werden muss und Teil 2: Radiofrequenz, Niederfrequenz, Plasma, Ultraschall, Stoßwelle und Kryolipolyse, welcher von allen außer von Podologinnen und Podologen sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteuren besucht werden muss.
1.3 Module Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF)
Das Modul BKF kann je nach Voraussetzungen der auszubildenden Person pro Sachkundenachweis in regulärer oder erweiterter Form angeboten werden.
Während die Module Grundlagen und Technologien für alle SN gleich sind, vermitteln die Module BKF behandlungsspezifische praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlungen gemäß V-NISSG. Es gibt insgesamt sieben Module, die alle Behandlungen abdecken und von einer Prüfungsstelle angeboten werden.
Module BKF regulär
Das Modul BKF regulär richtet sich an alle Personen ohne Vorbildung, an Personen, die nicht den Gruppen
B-F gemäß Tabelle oberhalb angehören sowie an Personen, die bereits einen Sachkundenachweis gemäß den Regeln des Prüfungsreglements der Trägerschaft erlangt haben. Module BKF regulär sind nur für kosmetische Behandlungen möglich.
Module BKF erweitert
Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM können den Sachkundenachweis in einer verkürzten Ausbildung erwerben (Weg 2 Abbildung 1). Dieses Modul wird zusätzlich zu den Inhalten des regulären Moduls durch einzelne Bereiche des Moduls Grundlagen sowie einem Gesamtüberblick über das Modul Grundlagen erweitert. Diese Personen müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und können direkt in das Modul Technologien einsteigen. Nach absolviertem Modul Technologie müssen sie das Modul BKF erweitert besuchen.
Das Modul BKF erweitert enthält zusätzlich zu den Inhalten des Moduls BKF regulär das Modul Grundlagen in abgekürzter Form. Personen mit EFZ-Abschluss besuchen ein etwas verlängertes erweitertes BKF. Die Prüfung ist inhaltlich und auch von der Dauer her für alle Absolventen derselben Fachrichtung gleich. Die minimale Länge der Ausbildungen und der Prüfungen ist festgelegt.
Wir wie auch das BAG empfehlen Personen, die auf Grund ihrer Vorbildung für die erweiterten Module EFZ oder HF in Frage kommen, vor Antritt der Ausbildung die Inhalte des Moduls Grundlagen zu konsultieren und bei festgestellten Wissenslücken Weg 1 zu wählen - mit dem vollen Besuch des Moduls Grundlagen. Das erweiterte Modul BKF dient hinsichtlich des Grundlagen-Stoffes lediglich zur Auffrischung von bereits Gelerntem sowie spezifischen Grundlagen, welche die neue Regelung (V-NISSG) betreffen. Die Prüfung enthält weitgehend Fragen über das komplette Modul Grundlagen.
Weitere Informationen:
· Laserschule Schweiz, www.laserschule.ch, 061 331 00 53
· Schweizerischer Laserschutzverband, www.laserschutzverband.ch, 061 331 00 53
· Artmed GmbH, www.artmed.ch, 061 683 30 40
· Bundesamt für Gesundheit, BAG