Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall dürfen nur noch mit Sachkundenausweis durchgeführt werden. Darunter fallen unter anderem Diodenlaser, IPL, Alexandtrit Laser, Nd:Yag Laser sowie Radiofrequenzgeräte, EMS, Stosswelle, Kryolipolyse und Ultraschall. Siehe auch auf dieser Seite unter Sachkundennachweis