Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall dürfen nur noch mit Sachkundenausweis durchgeführt werden. Darunter fallen unter anderem Diodenlaser, IPL, Alexandtrit Laser, Nd:Yag Laser sowie Radiofrequenzgeräte, EMS, Stosswelle, Kryolipolyse und Ultraschall. Siehe auch auf dieser Seite unter Sachkundennachweis
Den Sachkundeausweis können Sie unter anderem bei der Laserschule Schweiz GmbH absolvieren.
Der Verband bezweckt die Vertretung der Mitglieder gegenüber Gesellschaften, Staat und Institutionen.
Bsp. 1 Dank dem Verband kann endlich die langersehnte Betriebshaftpflicht inklusive Laserklasse 4 angeboten werden.
Bsp. 2 Von uns zertifizierte Schulen geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Zertifikat von der Versicherung anekannt wird!
Bsp. 3 Als neutraler Verband bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich auf unserer Seite zu präsentieren und Ihren Kunden die Zertifizierung mitzuteilen
Bsp. 4 Wir sind bestrebt, Ihnen sobald als möglich zur vom Bund geforderten Sachkunde zu verhelfen.
Bsp. 5 Wir stehen in Kontakt mit der SUVA und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und setzten uns für unsere Mitglieder ein.
Die meisten Gesellschaften bieten im Bereich Haftpflichtversicherung keinen erhöhten Schutz, welcher eben notwendig wird, wenn mit Lasern der Klasse 4 gearbeitet wird. Laser der Klasse 4 sind zum Beispiel ND:YAG Laser, CO2 Laser, Diodenlaser, Alexandtritlaser, Rubin Laser. Bei Unsicherheit rufen Sie uns an. In der Versicherungspolice muss explizit stehen: Behandlungen mit Laserklasse 4 sind abgedeckt.
Der Laserschutzbeuaftragte hat Kenntinisse was ein Laser ist, welche mögliche Gefahren davon ausgehen und welche Schutzmassnahmen für einen sicheren Betrieb von Lasern in Industrie, Schulen, Kliniken, Labors getroffen werden müssen. Der LSA wird von der Firmenleitung schriftlich bestellt. Die SUVA verlangt die Bestellung eines LSB ab Laserklasse 3B und 4. Es ist ebenfalls eine Voraussetzung, um bei unserem Versicherungspartner eine Aerzte Haftpflicht-Versicherung , welche eben Behandlungen mit Laserklasse 4 einschliesst, abschliessen zu können. Mehr.
Einzelpersonen, Schulen, Praxen, Firmen Anmeldeformular
Wenn Sie im Besitz einer Betriebshaftpflichversicherungs-Police sind, in welcher explizit steht, dass Behandlungen mit Lasern der Klasse 4 abgedeckt sind, müssen Sie nicht wechseln. Dies ist jedoch sehr selten der Fall.
Es muss sinngemäss wörtlich stehen: Behandlungen mit Laser der Laserklasse 4 sind abgedeckt.
Bei Unsicherheit rufen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Laser sind bezüglich Gefährdung für den Menschen gemaäss der IEC Norm 60825-1 in 4 Kategorien unterteilt. Klasse 4 heisst zusammengefasst: Der zugängliche Laserstrahl kann Haut und Augen ernsthaft verletzten. (Schwere Verbrennungen, Teil- oder Ganzblindheit).
Die meisten Laser in der Medizin sind Laserklasse 4, manchmal entspricht bereits der Zielstrahl der Laserklasse 4.
Alle Haarentfernungslaser sind in der Regel Laserklasse 4. Sollte bei Ihnen etwas anderes stehen, seien Sie kritisch bzw. rufen Sie uns an. Neben der Laserklasse muss die entsprechende Norm 60825-1 aufgeführt sein.
Als Mitglied geniessen Sie auf die Betriebshaftpflichtversicherung Fr. 300.-- Ermässigung. Versicherung inkl. Laserklasser 4 ohne Tattooentfernung: Fr. 900.--/Jahr anstelle 1200.--/Jahr, Laserklasse 4 mit Tattooentfernung Fr. 1200.--/Jahr anstelle von Fr. 1500.--/Jahr. Eine normale Betriebshaftpflicht kostet zwischen 450.-- bis 600.--, der Aufpreis für die erhöhte Abdeckung für die Arbeiten mit dem Laser sind also gering. Zudem können Sie die Vericherung jährlich kündigen, was wir natürlich nicht empfehlen.