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LASERSCHUTZ-BEAUFTRAGTER

Übernehmen Sie Verantwortung

Die Kurse stützen sich inhaltlich auf die Unfallverhütungsvorschrift SUVA "Achtung Laserstrahl", BGV B2 und den V-NISSG vom BAG ab.

  • Sie überwachen den Betrieb der Lasereinrichtungen

  • Sie unterstützen Ihren Vorgesetzten hinsichtlich des sicheren Betriebes

  • Sie unterstützen Ihren Vorgesetzten hinsichtlich Schutzmassnahmen

  • Sie arbeiten mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen (unter anderem mit der SUVA)

  • Sie unterstützen bei der Einweisung neuer Mitarbeiter

  • Sie unterstützen bei der Einführung und Schulung neuer Laseranlagen

  • Sie unterstützen Ihren Vorgesetzten bei der Einführung neuer Prozesse

  • Beraten bei der Beschaffung von Laseranlagen

  • Sie unterweisen die Arbeiter an Laseranlagen

Dazu gehören: Sie beraten Ihren Vorgesetzten in Fragen des Laserschutzes bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen. Sie legen die betrieblichen Schutzmassnahmen fest, wählen die persönlichen Schutzausrüstungen aus, wirken mit bei der Einführung und Unterweisung der Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen über Gefahren und Schutzmassnahmen, wirken mit bei der Prüfung von Lasereinrichtungen, überwachen die Einhaltung der Sicherheits- und Schutzmassnahmen, insbesondere die ordnungsgemässe Benutzung der Augenschutzmittel und sorgen für die Abgrenzung und Kennzeichnung der Laserbereiche.

Sie informieren Ihren Vorgesetzten über Mängel und Störungen an Lasereinrichtungen. Sie untersuchen Vorkommnisse und Unfälle durch Laserstrahlung unter Einschaltung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und teilen dies unverzüglich Ihrem Vorgesetzten mit.

Soweit es für die Ausführung dieser Aufgaben notwendig ist, wird Ihnen Weisungsbefugnis und Verantwortung für den Betrieb der Lasereinrichtung(en) eingeräumt. Dazu gehören, soweit angekreuzt:

  • Festlegung der technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen

  • Weisungsrecht gegenüber den Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen

  • Beseitigung von Mängeln, gegebenenfalls Stilllegen von Anlagen

  • Veranlassung von ärztlichen Untersuchungen bei vermuteten Laserunfällen

  • Anzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger

Je nachdem, wie Ihr Unternehmen, Praxis, Ausbildungsstätte aufgestellt ist, wird Ihr Aufgabenbereich in etwa dem oben erwähnten Aufgabenbereich entsprechen.

Wir vom Laserschutzverband unterstützen Sie sowohl als Firma wie auch bei der Definition des Aufgabenbereiches.

Sie haben Fragen? Melden Sie sich unverbindlich unter 061 331 00 53

Helfen Sie mit, die Welt der Laser sicher zu gestalten! Werden Sie Mitglied und Laserschutzbeauftragter.

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